FAQ

Hier haben wir die häufigsten Fragen unserer Mandanten zusammengefasst

Hat die Farbe meines Autos Einfluss auf den Versicherungsbeitrag?

Nein.

Ich habe meine Policen verloren, bin ich noch versichert?

Hier können wir Sie beruhigen. In der Sachversicherung (Bspw. Haftpflicht.- oder Gebäudeversicherung) dient die Police in der Regel als Ihr persönlicher Versicherungsnachweis und Übersicht der versicherten Sachen und Summen.

In der Lebensversicherung ist der Versicherungsschein als eine Art Pfandbrief anzusehen. Bei Kündigung oder Ablauf der Versicherung muss dieser in der Regel mit eingeschickt werden.
Sollten Sie hier die Police bspw. bei einem Umzug verlieren, können Sie eine sogenannte Verlusterklärung abgeben. In dieser bestätigen Sie, dass sich die Police nicht mehr
in Ihrem Besitz befindet. Das akzeptieren die Versicherungsgesellschaften in aller Regel problemlos.

Ich möchte ein Fahrzeug zulassen, was benötige ich dafür von meinem Makler?

Sie benötigen dafür die sogenannte eVb-Nummer. Die elektronische Versicherungsbestätigung. Wir übermitteln bei Erstellung dieser Nummer alle zulassungs-relevanten
Daten online an die Zulassungsstelle. In der Regel ist diese Nummer 6 Monate gültig und verfällt bei nichtbenutzung ohne Probleme.
Die eVb kann je nach Versicherungsgesellschaft mit einer vorläufigen Deckung versehen werden, damit von Anfang an der volle Versicherungsschutz besteht.

Bei weiteren Fragen rund um das Thema eVb, sind wir gern für Sie da.

Ist die Beratung durch einen Versicherungsmakler kostenpflichtig?

Unsere Beratung ist für Sie selbstverständlich kostenfrei. Solange die Versicherungsunternehmen unsere Bezahlung bereits in die
Versicherungsbeiträge einpreisen, wird dies auch so bleiben.

Was bedeutet Unterversicherungsverzicht?

§75 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Unterversicherung:

Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles, ist der Versicherer nur verpflichtet,
die Leistung nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert zu erbringen.

Berechnung: Gesamtschaden x Versicherungssumme / tatsächlicher Wert = Entschädigungsleistung

Lassen Sie Ihre Versicherungssumme daher immer mit der Formel ermitteln, mit welcher der Versicherer Ihnen den sogenannten
Unterversicherungsverzicht garantiert. Das bedeutete dann, dass der Versicherer im Schadenfall nicht genauer prüft ob die Versicherungssumme
zum Wert der beschädigten Sache passt. Das bekannteste Anwendungsgebiet ist die Hausratversicherung.

In der Regel wird die Versicherungssumme hier mit einem Wert von 650€ je Quadratmeter Wohnfläche ermittelt.
Beispielrechnung: 78Qm Wohnfäche x 650€ = 50.700€ VSU

Worin besteht der Unterschied zwischen einem Makler und einem Vertreter?

Rein rechtlich betrachtet steht der Versicherungsmakler auf der Seite des Mandanten und steht in keinem näheren Verhältnis zu einer speziellen Versicherungsgesellschaft. Er handelt als sogenannter Sachwalter des Mandanten.

Der Vertreter "vertritt" wie der Name schon sagt die Interessen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Seine "Mandanten" heißen Kunden, da ein Vertreter nur ohne Maklermandat mit dem Kunden arbeiten kann.

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Erstinformation

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Wir stehen online und persönlich an Ihrer Seite!
Ihr 1a versichert GmbH Team

Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß §11 VersVermV

  • Erstinformation 1a versichert GmbH

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    1a versichert GmbH
    St.-Gotthardt-Weg 4
    99092 Erfurt

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    E-Mail: info(at)einsa-versichert.de
    Webseite: www.einsa-versichert.de

    Geschäftsführer

    Tino Wendelmuth & Michael Kirbst

    Tätigkeitsart

    Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 der Gewerbeordnung. (GewO)

    Gemeinsame Registerstelle nach §11 a Abs. 1 GewO

    Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung: D-5A7G-LAQQW-80

    Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
    Breite Straße 29
    10178 Berlin

    Telefon: 0180 600 58 50
    (Festnetzpreis 0,20 Euro/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 Euro/Anruf)

    www.vermittlerregister.info

    Zuständige Registrierungsbehörde

    IHK Erfurt
    Arnstädter Straße 34
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    Telefax: 0361 3485-950
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    Webseite: www.vermittlerregister.org

    Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%:

    Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

    Anschriften der Schlichtungsstellen

    Versicherungsombudsmann e.V.
    Postfach 0806 32
    10006 Berlin

    Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
    Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
    Internet: www.versicherungsombudsmann.de

    Ombudsmann für die Private Kranken- undPflegeversicherung
    Postfach 06 02 22
    10052 Berlin

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    Fax: 030 20458931
    Internet: www.pkv-ombudsmann.de

    Fotos: Sandro Jödicke / whitedesk

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    Gesellschafter Tino Wendelmuth & Michael Kirbst

    Tätigkeitsart:

    Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 der Gewerbeordnung. (GewO)

    Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:

    Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung:

    D-WBC1-P0ASZ-47 und D-SQTM-ZQ745-53

    Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
    Breite Straße 29
    10178 Berlin
    Telefon: 0180 600 58 50
    (Festnetzpreis 0,20 Euro/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 Euro/Anruf)
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    Zuständige Registrierungsbehörde:

    IHK Erfurt
    Arnstädter Straße 34, 99096 Erfurt

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    Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%:

    Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.

    Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

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    Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung
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