FAQ
Hier haben wir die häufigsten Fragen unserer Mandanten zusammengefasst
Hat die Farbe meines Autos Einfluss auf den Versicherungsbeitrag?
Nein.
Ich habe meine Policen verloren, bin ich noch versichert?
Hier können wir Sie beruhigen. In der Sachversicherung (Bspw. Haftpflicht.- oder Gebäudeversicherung) dient die Police in der Regel als Ihr persönlicher Versicherungsnachweis und Übersicht der versicherten Sachen und Summen.
In der Lebensversicherung ist der Versicherungsschein als eine Art Pfandbrief anzusehen. Bei Kündigung oder Ablauf der Versicherung muss dieser in der Regel mit eingeschickt werden.
Sollten Sie hier die Police bspw. bei einem Umzug verlieren, können Sie eine sogenannte Verlusterklärung abgeben. In dieser bestätigen Sie, dass sich die Police nicht mehr
in Ihrem Besitz befindet. Das akzeptieren die Versicherungsgesellschaften in aller Regel problemlos.
Ich möchte ein Fahrzeug zulassen, was benötige ich dafür von meinem Makler?
Sie benötigen dafür die sogenannte eVb-Nummer. Die elektronische Versicherungsbestätigung. Wir übermitteln bei Erstellung dieser Nummer alle zulassungs-relevanten
Daten online an die Zulassungsstelle. In der Regel ist diese Nummer 6 Monate gültig und verfällt bei nichtbenutzung ohne Probleme.
Die eVb kann je nach Versicherungsgesellschaft mit einer vorläufigen Deckung versehen werden, damit von Anfang an der volle Versicherungsschutz besteht.
Bei weiteren Fragen rund um das Thema eVb, sind wir gern für Sie da.
Ist die Beratung durch einen Versicherungsmakler kostenpflichtig?
Unsere Beratung ist für Sie selbstverständlich kostenfrei. Solange die Versicherungsunternehmen unsere Bezahlung bereits in die
Versicherungsbeiträge einpreisen, wird dies auch so bleiben.
Was bedeutet Unterversicherungsverzicht?
§75 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Unterversicherung:
Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles, ist der Versicherer nur verpflichtet,
die Leistung nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert zu erbringen.
Berechnung: Gesamtschaden x Versicherungssumme / tatsächlicher Wert = Entschädigungsleistung
Lassen Sie Ihre Versicherungssumme daher immer mit der Formel ermitteln, mit welcher der Versicherer Ihnen den sogenannten
Unterversicherungsverzicht garantiert. Das bedeutete dann, dass der Versicherer im Schadenfall nicht genauer prüft ob die Versicherungssumme
zum Wert der beschädigten Sache passt. Das bekannteste Anwendungsgebiet ist die Hausratversicherung.
In der Regel wird die Versicherungssumme hier mit einem Wert von 650€ je Quadratmeter Wohnfläche ermittelt.
Beispielrechnung: 78Qm Wohnfäche x 650€ = 50.700€ VSU
Worin besteht der Unterschied zwischen einem Makler und einem Vertreter?
Rein rechtlich betrachtet steht der Versicherungsmakler auf der Seite des Mandanten und steht in keinem näheren Verhältnis zu einer speziellen Versicherungsgesellschaft. Er handelt als sogenannter Sachwalter des Mandanten.
Der Vertreter "vertritt" wie der Name schon sagt die Interessen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Seine "Mandanten" heißen Kunden, da ein Vertreter nur ohne Maklermandat mit dem Kunden arbeiten kann.